Hinweis: Nachfolgend können Sie die wesentlichen Ergebnisse unserer Bestandsanalyse einsehen.
Sie finden die detaillierte Auswertung der Ergebnisse als Download unten auf dieser Seite.

Veröffentlichung nach Wärmeplanungsgesetz § 13 Abs. 4
(
Bestandsanalyse nach § 15)

Die nachfolgenden Ergebnisse sind vorläufig. Sie können sich durch Konkretisierungen im Rahmen der weiteren Bearbeitung noch ändern. Das Endergebnis der Wärmeplanung wird im Abschlussbericht veröffentlicht.

Die Bestandsanalyse gibt nach § 15 WPG Aufschluss über den derzeitigen Wärmebedarf oder -verbrauch innerhalb des beplanten Gebiets einschließlich der hierfür eingesetzten Energieträger sowie den vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturen.

Zur Einordnung der Verbrauchsangaben ist das Bilanzjahr 2024 zu nennen.

Einteilung der Quartiere

Als wesentlicher Schritt der Wärmeplanung erfolgt zu Beginn eine Einteilung des betrachteten Gebiets in vorläufige Quartiere, um die Bewertung eines zusammenhängenden Gebietes auf Basis verschiedener Kriterien und erhobener Daten zu ermöglichen.

 

Folgend wird der überwiegende Gebäudetyp der Quartiere dargestellt. Es ist anzumerken, dass in dieser Analyse ausschließlich Gebäude mit nachweisbarem Wärmeverbrauch berücksichtigt wurden. Gebäude ohne registrierten Wärmeverbrauch fanden in der Betrachtung keine Berücksichtigung.

 

Zur ersten Einordnung des Wärmebedarfs wird die Wärmedichte der definierten Quartiere in MWh/ha berechnet.

 

Die Anteile der Energieträger am jährlichen Endenergieverbrauch je Quartier werden in folgender Abbildung dargestellt. Die Datengrundlage stützt sich auf die im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen und aufbereiteten Daten. Aufgrund von Datenunschärfe können die dargestellten Werte von der Realität abweichen.

 

Nachfolgend wird die straßenabschnittsbezogene Wärmeliniendichte im Gemeindegebiet dargestellt. Diese zeigt auf, wie viel Wärmemenge pro Trassenlänge des Wärmenetzes abgesetzt werden könnte.

 

Wärmenetzinfrastruktur

Im Rahmen der Datenerhebung konnten folgende identifiziert werden:

 

Gasnetzinfrastruktur

 

Industrie und Gewerbe

Nachfolgend werden bestehende sowie der planungsverantwortlichen Stelle bekannte potenzielle Großverbraucher von Wärme oder Gas sowie ihr bekannte Großverbraucher, die gasförmige Energieträger nach § 3 Absatz 1 Nummer 4, 8, 12 oder Nummer 15 Buchstabe e, f, j oder Absatz 2 des WPG zu stofflichen Zwecken einsetzen, dargestellt.

 

Abwassernetze

Die Nutzung der Abwasserkanäle als dezentrale Wärmequelle bietet eine Möglichkeit zur Nutzbarmachung ohnehin vorhandener Wärme.

Energiebilanz

Der Endenergieverbrauch für Wärme der Gemeinde beläuft sich auf über 160 GWh/a im Ist-Stand. Die ausgewiesenen Angaben zum Endenergieverbrauch für Wärme sind als vorläufig zu betrachten, da sich insbesondere infolge der Bürgerumfrage noch Änderungen der Datengrundlage und der daraus abgeleiteten Werte ergeben können.

Mithilfe der Wärmeverbräuche nach Energieträger kann die Treibhausgasbilanz erstellt werden. Die hierfür angesetzten CO2-Emissionsfaktoren wurden dem Gebäudeenergiegesetz entnommen.

Zusätzlich wird der Wärmeverbrauch aufgeteilt nach Sektoren dargestellt.

Der Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme am aktuellen gesamten Wärmeverbrauch wird in folgendem Diagramm dargestellt.

Die Anzahl der dezentralen Wärmeerzeuger und Hausübergabestationen für die Übergabe leitungsgebundener Wärme ist folgender Grafik zu entnehmen.

Der jährliche Endenergieverbrauch, welcher über leitungsgebundene Wärme abgedeckt ist, wird in folgender Abbildung differenziert nach Energieträgern dargestellt.

Der zugehörige Anteil an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme an leitungsgebundener Wärme werden in folgender Abbildung dargestellt.

Wichtiger Hinweis:

Gemäß § 13 Abs. 4 WPG können die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die in § 7 Abs. 2 und 3 WPG genannten Beteiligten innerhalb der 30-tägigen Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen sind schriftlich an folgende Stelle zu richten:

Magistrat der Stadt Biedenkopf
Fachbereich IV – Bauen und Umwelt
Hainstr. 63

35216 Biedenkopf

Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang.

Hier finden Sie die Ergebnisse der Bestandsanalyse zum Download.